Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Naturkraft GmbH
§ 1
Geltung der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
1.
Diese Bedingungen sind Gegenstand sämtlicher vertraglicher Vereinbarungen über Verkäufe und/oder Installation und Montage der von der Naturkraft GmbH (nachstehend „Naturkraft“ oder „wir“) an Kunden im Sinne von § 1 Ziffer 2 dieser Bedingungen vertriebenen Produkte (nachfolgend „Ware“ genannt). Sie gelten auch dann, wenn wir uns bei späteren Vereinbarungen nicht ausdrücklich darauf berufen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten uns gegenüber nicht, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Bedingungen stehen auf unserer Homepage zum Download und zum Ausdruck bereit (www.naturkraft.net/rechtliches). Gerne senden wir diese auch per EMail oder auf dem Postweg zu.
2.
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
§ 2
Angebot, Vertragsschluss und Beschaffenheit der Ware
1.
Angebote sind stets freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Soll die zu liefernde Ware nach Vorstellung des Kunden nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein oder geht der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung der Ware oder von einer bestimmten Beschaffenheit aus oder plant der Kunde den Einsatz der Ware für einen ungewöhnlichen Zweck, die Verarbeitung ungewöhnlicher Materialien, unter erhöhter Beanspruchung oder unter besonderen Gefahren für Leib, Leben, Gesundheit oder für die Umwelt, ist die Einhaltung besonderer Vorschriften erforderlich oder soll die Ware außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verwendet oder ins Ausland verbracht werden, ist der Kunde verpflichtet, Naturkraft vor Abschluss des Vertrages auf die entsprechenden Erwartungen bzw. Umstände in Textform hinzuweisen.
2.
An Kostenanschlägen, Kalkulationen, Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen, Mustern, Konstruktionen und anderen Unterlagen behält sich Naturkraft das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.
3.
Der Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Naturkraft. Die Auftragsbestätigung von Naturkraft ist maßgeblich für den Inhalt des Vertrages. Garantien im Rechtssinne bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Ist eine Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, kann Naturkraft dieses innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Bestellung bei Naturkraft durch Übersendung der Auftragsbestätigung annehmen. Weicht die Bestellung von den Vorschlägen oder dem Angebot von Naturkraft ab, wird der Kunde die Bestellung schriftlich abfassen und die Abweichungen kenntlich machen.
4.
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges und/oder Zusatzleistungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Wird keine Vereinbarung über die Vergütung der geänderten oder zusätzlichen Leistung getroffen, ist die nach Maßgabe der jeweils aktuellen Preise und Sätze von Naturkraft berechnete Vergütung geschuldet. Vereinbarte Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend der durch die Änderung eingetretenen Verzögerung.
5.
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und Naturkraft bestehen, sind in der Auftragsbestätigung von Naturkraft schriftlich niedergelegt. Die Mitarbeiter, Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Naturkraft sind nicht befugt, Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen oder Garantien zu gewähren, die über den Inhalt der schriftlichen Vereinbarungen hinausgehen.
§ 3
Preis und Zahlung
1.
Es gelten die Preise gemäß unseres Angebots in Euro. Alle Preise enthalten die Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Deutschland gültigen Höhe.
2.
Zahlungen sind in Euro und für Naturkraft kostenfrei auf das Konto von Naturkraft zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto von Naturkraft maßgeblich.
3.
Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rechnungen mit Zugang zur Zahlung fällig. Die Folgen eines etwaigen
Zahlungsverzuges des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Vereinbarte Skontofristen beginnen stets mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung. Die Vereinbarung von Skonto erfolgt stets unter der Bedingung der fristgerechten und vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen von Naturkraft gegen den Kunden.
4.
Bei Neukunden oder falls Zahlungsverzug des Kunden mit anderen Forderungen von Naturkraft vorliegt, behalten wir uns vor, ausschließlich gegen Vorkasse zu liefern. Ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Rechte ist Naturkraft berechtigt, die Einrede der Unsicherheit gemäß § 321 BGB zu erheben, wenn und solange die berechtigte Sorge besteht, der Kunde werde seinen Pflichten aus dem mit Naturkraft geschlossenen Vertrag nicht oder nicht vollständig nachkommen. Berechtigte Sorge besteht insbesondere, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nur schleppend nachkommt.
5.
Gerät der Kunde mit einer Forderung in Zahlungsverzug oder wird über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen beantragt, werden alle sonstigen Forderungen von Naturkraft sofort zur Zahlung fällig. Bei mehreren fälligen Forderungen behält Naturkraft sich das Recht vor, eine Zahlung, Ratenzahlung oder Anzahlung des Kunden zunächst zur Tilgung der Schuld zu verwenden, welche die geringste Sicherheit bietet, unter mehreren gleichsicheren zur Tilgung der älteren Schuld und unter gleichalten zur verhältnismäßigen Tilgung.
6.
Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn sein auf eigenem Recht begründeter Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, durch Naturkraft nicht bestritten oder anerkannt wird oder auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein auf eigenem Recht begründeter Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder durch Naturkraft nicht bestritten oder anerkannt wird und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7.
Naturkraft behält sich bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten das Recht vor, Preise anzupassen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder –erhöhungen (insbesondere durch Tarifabschlüsse oder Materialpreisänderungen) eintreten. Auf Verlangen des Kunden ist Naturkraft verpflichtet, den entsprechenden Nachweis zu führen. Im Falle einer Preiserhöhung werden wir den Kunden mit einer Frist von wenigstens vier Wochen schriftlich im Voraus informieren. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung schriftlich zu kündigen.
§ 4
Gefahrübergang, Verpackung und Versand
1.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung „frei Haus“.
2.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht bei Übergabe (auch bei Teillieferungen) auf den Kunden über.
3.
Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für die ordnungsgemäße Abnahme der Ware und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle.
§ 5
Lieferzeiten
1.
Verbindliche Liefertermine oder Fristen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung. Der Beginn der Lieferzeit setzt die Klärung aller technischen und gestalterischen Fragen und den Eingang einer vereinbarten Anzahlung/Zahlungssicherheit voraus. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus, dass der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen und Obliegenheiten vereinbarungsgemäß nachkommt. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen, es sei denn, Naturkraft hat die Verzögerung zu vertreten.
2.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Naturkraft berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
3.
Liegen die Voraussetzungen der vorstehenden Ziffer 2 vor, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes in dem Moment auf den Kunden über, die dem dieser in Annahme- bzw. Schuldnerverzug geraten ist.
4.
Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht von Naturkraft zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit seinem Zulieferer. Naturkraft wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informieren. Eine bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
5.
Liefertermine oder -fristen verschieben bzw. verlängern sich angemessen, wenn Naturkraft durch höhere Gewalt, aufgrund von Arbeitskämpfen oder aufgrund sonstiger nicht von Naturkraft zu vertretender Umstände an der rechtzeitigen Erbringung der Leistung gehindert ist. Nicht zu vertreten sind in der Regel behördliche Eingriffe, unvorhersehbare Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, unvermeidbarer Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen, Epidemie/Pandemie, die Folgen von Krieg, kriegsähnlichen Auseinandersetzungen oder Terror, Naturkatastrophen oder sonstige unabwendbare Ereignisse, die entweder bei uns, unseren Vorlieferanten oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung und Produktion unseres Betriebs abhängig ist. Für hieraus entstehende Schäden haftet Naturkraft aus keinem Rechtsgrund. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche stehen ihm in diesem Fall nicht zu.
6.
Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn die Parteien sich über eine Änderung des Leistungsumfanges oder die Erbringung von zusätzlichen Leistungen verständigen.
7.
Rechte und Ansprüche wegen Verzuges stehen dem Kunden nur zu, wenn Naturkraft den Verzug zu vertreten hat.
8.
Entsteht dem Kunden durch eine von Naturkraft zu vertretende Verzögerung der Lieferung ein Schaden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Hat Naturkraft danach Schadensersatz zu leisten, beträgt dieser für jede volle Woche der Verspätung höchstens 0,5 % vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Insgesamt ist der Schadenersatz auf höchstens 5 % des Wertes der Gesamtlieferung beschränkt. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht, soweit von Naturkraft zu vertretend Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder bei Vorliegen eines Fixgeschäftes im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder 376 HGB oder soweit der von Naturkraft zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Außer im Falle einer von Naturkraft zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung ist die Schadenersatzhaftung von Naturkraft in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.
Naturkraft ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für den Kunden kein Interesse. Teillieferungen können gesondert abgerechnet werden. Naturkraft ist ferner berechtigt, bereits vor Ablauf einer vereinbarten Lieferfrist zu liefern oder den Zeitpunkt der Lieferung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist festzulegen.
§ 6
Mängelhaftung
1.
Die Mängelrechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Schadenersatz- und/oder Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln unterliegen den zusätzlichen Bestimmungen des § 8 dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.
2.
Mit einer Beschaffenheitsvereinbarung bezüglich der Leistung der von uns gelieferten Solarmodule übernehmen wir keine Garantie.
3.
Wegen eines Mangels der Ware kann der Kunde nach ordnungsgemäßer Anzeige und vorbehaltlich des Einwandes der Unverhältnismäßigkeit gemäß § 439 Abs. 4 BGB innerhalb angemessener Frist nach ordnungsgemäßer Anzeige des Mangels Nacherfüllung verlangen. Wir tragen die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen. Der Käufer ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die erforderlichen Aufwendungen gering zu halten.
4.
Eine Haftung für normale Abnutzung sowie Schäden durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung ist ausgeschlossen. Werden Betriebs-, Bedienungs-, Sicherheits- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Mängelhaftung, wenn nicht der Kunde eine substantiierte Behauptung widerlegt, dass erst durch diese Umstände der Mangel eingetreten ist. Ebenso bestehen keine Ansprüche des Kunden bei üblichen Verschleißerscheinungen und nur geringen, dem Kunden zumutbaren Abweichungen in Farbe oder Ausführung.
5.
Naturkraft haftet nicht für Mängel seitens des Kunden oder auf dessen Veranlassung von Dritten beigestellten Teilen bzw. Komponenten oder für Mängel des Endproduktes die auf die Fehlerhaftigkeit solcher Beistellteile zurückzuführen ist. Gleiches gilt, falls Mängel des Endproduktes auf Mängel der vom Kunden oder Dritten beigestellten Konstruktion oder Konzeption zurückzuführen sind.
§ 7
Haftung
1.
Eine Haftung von Naturkraft auf Schadens- und Aufwendungsersatz ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
2.
Die Haftungsbegrenzung nach vorstehender Ziffer 1 gilt nicht bei:
a) Aufwendungsersatzansprüchen nach §§ 439 Abs. 2 und Abs. 3 BGB.
b) Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
c) bei der schuldhaften Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit.
d) im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
e) im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Die Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden, es sei denn, wir haften aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
f) bei einer Haftung auf Grundlage von datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen.
3.
Soweit die Haftung von Naturkraft nach diesen Bedingungen ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeiter von Naturkraft.
4.
Für eine Haftung von Naturkraft wegen Lieferverzug gelten ausschließlich die Regelungen unter § 5 Ziffer 8 dieser Allgemeinen Verkauf- und Lieferbedingungen.
§ 8
Eigentumsvorbehalt
1.
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Haupt- und Nebenforderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
2.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Elementar- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
3.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
§ 9
Installation der Waren beim Kunden, Voraussetzungen, Obliegenheiten des Kunden
1.
Ist nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften bezüglich Verwendung, Installation und dem Betrieb der Ware Sorge zu tragen. Insbesondere obliegt es dem Kunden, sicherzustellen, dass die rechtlichen, tatsächlichen, technischen, elektrischen und statischen Voraussetzungen für die Installation von Photovoltaikanlagen und anderer Hardware zum Zeitpunkt des Beginns der Installation erfüllt sind. Wir empfehlen, diese durch fachkundige Personen prüfen zu lassen.
2.
Es ist nicht auszuschließen, dass im Zuge der Installation der Photovoltaikanlage auf dem Dach des Kunden Dachpfannen beschädigt werden. Außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit übernehmen wir hierfür keine Haftung. Dem Kunden wird empfohlen, Ersatzpfannen vorzuhalten.
3.
Für den Anschluss, die Inbetriebnahme und den Betrieb der Photovoltaikanlage ist ein Internetzugang am Standort des Wechselrichters mit ausreichender Kapazität erforderlich. Die Beschaffung und Unterhaltung des Internetzuganges ist Sache des Kunden.
4.
Stellt sich heraus, dass die vorgenannten Voraussetzungen zum vereinbarten Installationstermin nicht erfüllt sind, sind wir berechtigt,
a) die Lieferzeit unter Berücksichtigung der voraussichtlich eintretenden Verzögerung anzupassen.
b) etwaig hieraus resultierende Mehrkosten gegen Nachweis zu berechnen.
c) vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde die Voraussetzungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist herstellt oder die Herstellung der Voraussetzungen unmöglich ist.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
5.
Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn absehbar ist, dass Voraussetzungen gemäß der Installationsbedingungen nicht oder noch nicht eingehalten werden können oder mit Verzögerungen zu rechnen ist.
6.
Der Kunde versichert, dass er im Geschäftsverkehr mit uns stets im Einklang mit allen anwendbaren Rechtsnormen, insbesondere den steuer- und devisenrechtlichen Bestimmungen sowie sämtlichen Vorschriften zum Umweltschutz, handelt.
§ 10
Datenschutz
Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (Verarbeitung, Erhebung, Nutzung, Übermittlung, Speicherung, Löschung) halten wir uns an die gesetzlichen Vorschriften. Wir haben alle erforderlichen Informationen in einer Datenschutzerklärung zusammengefasst. Auf diese nehmen wir an dieser Stelle Bezug. Bitte machen Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung vertraut. Sie steht unter www.naturkraft.net/rechtliches zur Einsicht und zum Ausdruck zur Verfügung. Auf Wunsch übersenden wir unsere Datenschutzerklärung jederzeit gerne per E-Mail oder auf dem Postweg. Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Naturkraft GmbH
Heinrich-Hasemeier-Straße 5
49076 Osnabrück
Geschäftsführung: Jan Gehrs, Kevin Ebert
Telefon: 0541 50 79 76 10
E-Mail: info@naturkraft.net
§ 11
Anpassung des Vertrages
In dem Fall, dass unvorhersehbare Ereignisse im Sinne des § 5 Abs. 5 oder Umstände iSv. § 313 BGB erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche und/oder kaufmännische Bewertung des Vertrages haben und wir dadurch von erheblichen Beeinträchtigungen unseres Betriebes betroffen sind, ist der Vertrag nach Treu und Glauben an die neue Situation anzupassen.
§12
Schlussbestimmungen
1.
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden und alle Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt ausschließlich Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG/UN-Kaufrecht). Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl sowie zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere desjenigen Staates, in dem Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
2.
Zur Einhaltung der Schriftform ist eine eigenhändige Unterschrift oder eine digitale Signatur nicht erforderlich. Es genügt die schriftliche Mitteilung mittels E-Mail, Telefax oder sonstiger Textform.
3.
Für den Fall, dass der Kunde seinen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
4.
Leistungs,- Zahlungs- und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung ist Osnabrück, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
§ 13
Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-schlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungs-gesetz (VSBG) teilzunehmen.